Münchener Verein Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Münchener Verein Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Münchener Verein Krankenversicherung sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Münchener Verein Verträgen handelt es sich um Münchener Verein Bestandstarife aus der Münchener Verein Bisex Tarifwelt. Diese Münchener Verein Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für Münchener Verein Versicherte, die in diesen Münchener Verein Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Münchener Verein Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die Münchener Verein Krankenversicherung ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Münchener Verein Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Münchener Verein Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Münchener Verein Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den Münchener Verein Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Münchener Verein Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Münchener Verein Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den Münchener Verein Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Münchener Verein Unisex Tarif in den Münchener Verein Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Münchener Verein Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Münchener Verein Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Münchener Verein Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Münchener Verein Tarifwechsel in einen Münchener Verein Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Münchener Verein Krankenversicherung Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Münchener Verein Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Münchener Verein Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist Münchener Verein Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum Münchener Verein Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Münchener Verein Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Münchener Verein Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Münchener Verein Tarifwechsel Lösung.
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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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