Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif

  • Wichtige Information zum Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif Ein Nürnberger Tarifwechsel in den Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif (STN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Standardtarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen Nürnberger Krankenversicherung Tarifen beinhaltet. Das Nürnberger Krankenversicherung Tarifwerk sieht ausreichend alternative Nürnberger Krankenversicherung Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor. Diese Nürnberger Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der Nürnberger Standardtarif.

  • Warum wurde der Standardtarif eingeführt? Der Standardtarif wurde für ältere Versicherungsnehmer eingeführt, die im Rentenalter einen möglichst günstigen Tarif benötigen.

  • Für wen ist der Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif sinnvoll? Der Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif kann für langjährig Nürnberger Krankenversicherung Versicherte sinnvoll sein, die sich den PKV Beitrag nicht mehr leisten können. Es gibt bestimmte Zugangsvoraussetzungen, um in den Standardtarif Nürnberger Krankenversicherung zu wechseln.
    In den meisten Fällen ist der Monatsbeitrag im Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif deutlich günstiger als in den anderen Nürnberger Tarifen. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Daher sollte der Nürnberger Standardtarif als letzte Option zu einem Nürnberger Tarifwechsel genutzt werden.
    Vor dem Wechsel in den Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif sollte unbedingt die gesamte Nürnberger Krankenversicherung Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif mehrere alternative Nürnberger Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der Nürnberger Krankenversicherung in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten.
    Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!

  • Allgemeine Informationen zum Standardtarif Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) und erfüllt seit seiner Einführung 1994 eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Der Wechsel in den Standardtarif ist für privat Versicherte – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten, darf aber für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV beziehungsweise für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen. Quelle: http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/s/standardtarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html

  • Auszug aus den Nürnberger Krankenversicherung Versicherungsbedingungen zum Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif
    Teil I(1) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages, die die in § 257 Absatz 2a Nr. 2, 2a und 2b SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung (siehe Anhang) genannten Voraussetzungen erfüllen, in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln können. Zur Gewährleistung dieser Beitragsgarantie wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben. Neben dem Standardtarif darf gemäß Nr. 1 und Nr. 9 der Tarifbedingungen für den Standardtarif für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskosten Teil oder Vollversicherung bestehen. Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der in Satz 1 genannten Voraussetzungen möglich die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers auf Wechsel in den Standardtarif folgt.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge.

  • Gern beraten wir Sie zum Thema Nürnberger Standardtarif und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der Nürnberger Krankenversicherung auf.

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