AXA Unisex Tarife


Informationen zum Thema: AXA Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die AXA sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen AXA Verträgen handelt es sich um AXA Bestandstarife aus der AXA Bisex Tarifwelt. Diese AXA Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für AXA Versicherte, die in diesen AXA Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die AXA Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die AXA ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in AXA Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem AXA Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in AXA Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den AXA Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche AXA Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der AXA Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den AXA Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem AXA Unisex Tarif in den AXA Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der AXA Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen AXA Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der AXA Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein AXA Tarifwechsel in einen AXA Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den AXA Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des AXA Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden AXA Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist AXA Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum AXA Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf AXA Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema AXA Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale AXA Tarifwechsel Lösung.
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  • Gern beraten wir Sie zum Thema AXA Unisex Tarife und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der AXA Krankenversicherung auf.

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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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