Barmenia Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Barmenia Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Barmenia Krankenversicherung sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Barmenia Verträgen handelt es sich um Barmenia Bestandstarife aus der Barmenia Bisex Tarifwelt. Diese Barmenia Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für Barmenia Versicherte, die in diesen Barmenia Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Barmenia Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die Barmenia ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Barmenia Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Barmenia Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Barmenia Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den Barmenia Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Barmenia Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Barmenia Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den Barmenia Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Barmenia Unisex Tarif in den Barmenia Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Barmenia Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Barmenia Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Barmenia Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Barmenia Tarifwechsel in einen Barmenia Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Barmenia Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Barmenia Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Barmenia Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist Barmenia Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum Barmenia Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Barmenia Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Barmenia Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Barmenia Tarifwechsel Lösung.
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  • Gern beraten wir Sie zum Thema Barmenia Unisex Tarife und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der Barmenia Krankenversicherung auf.

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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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