Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif

  • Wichtige Information zum BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif Ein Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarifwechsel in den BBKK Standardtarif (STN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Standardtarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen BBKK Tarifen beinhaltet. Das Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarifwerk sieht ausreichend alternative Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor. Diese Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif.

  • Warum wurde der Standardtarif eingeführt? Der Standardtarif wurde für ältere Versicherungsnehmer eingeführt, die im Rentenalter einen möglichst günstigen Tarif benötigen.

  • Für wen ist der BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif sinnvoll? Der BBKK Standardtarif kann für langjährig Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherte sinnvoll sein, die sich den PKV Beitrag nicht mehr leisten können. Es gibt bestimmte Zugangsvoraussetzungen, um in den Standardtarif BBKK zu wechseln.
    In den meisten Fällen ist der Monatsbeitrag im Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif deutlich günstiger als in den anderen BBKK Tarifen. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Daher sollte der Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif als letzte Option zu einem Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarifwechsel genutzt werden.
    Vor dem Wechsel in den BBKK Standardtarif sollte unbedingt die gesamte Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem Bayerische Beamtenkrankenkasse Standardtarif mehrere alternative Bayerische Beamtenkrankenkasse Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der BBKK in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten.
    Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!

  • Allgemeine Informationen zum Standardtarif Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) und erfüllt seit seiner Einführung 1994 eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Der Wechsel in den Standardtarif ist für privat Versicherte – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten, darf aber für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV beziehungsweise für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen. Quelle: http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/s/standardtarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html

  • Auszug aus den Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsbedingungen zum BBKK Standardtarif
    § 19 Wechsel in den StandardtarifI.
    (1) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages, die die in § 257 Absätze 2a Nummer 2, 2a und 2b SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen, in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln können. Zur Gewährleistung dieser Beitragsgarantie wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben. Neben dem Standardtarif darf gemäß Nummer 1 Absatz 5 und Nummer 9 der Tarifbedingungen für den Standardtarif für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung bestehen. Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich; die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers auf Wechsel in den Standardtarif folgt.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge.

  • Gern beraten wir Sie zum Thema BBKK Standardtarif und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse auf.

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